AGB
Bitte beachte, dass bei Reisen anderer Anbieter zus�tzlich deren AGB zur Geltung kommen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Reisen macht Spaß ... mit Pia und Dirk eKfm., im Folgenden Reiseveranstalter genannt, regelt sich gemäß BGB §§ 651 a-m und den folgenden ergänzenden Reisebedingungen.
Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen bezüglich des Reisetermins, Reiseortes, Wohnungstyps, des Ortes des Reiseantritts oder der Beförderungsart vorgenommen, wird vom Reiseveranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 30 € pro Buchungsvorgang in Rechnung gestellt. Voraussetzung für eine Änderung oder Umbuchung ist, dass diese möglich ist. Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass eine Ersatzperson für ihn in seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt dieser Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haftet sie und der Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Person entstandenen Mehrkosten. Hierfür kann der Reiseveranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 30 € pro Person verlangen. Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung bei Abschluss des Reisevertrages durch den Reisenden selbsttätig. Die entsprechenden Unterlagen werden auf Wunsch zugesandt. Haftung Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht als ordentlicher Kaufmann für a) eine gewissenhafte Reisevorbereitung, b) eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger c) eine ordnungsgemäße Leistungserbringung der im Katalog beschriebenen und vertraglich vereinbarten Reiseleistungen Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. örtliche Skischule, Sportveranstaltungen, Ausflüge, etc.) und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haftet der Veranstalter nicht. Die Haftung des Veranstalters aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1) soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, 2) der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter je Kunde und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises. Mögliche darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkommen bleiben hiervon unberührt. In diesem Zusammenhang empfiehlt der Reiseveranstalter den Abschluss einer Reiseunfall,- haftpflicht- und -gepäckversicherung sowie den Abschluss einer Auslands- krankenschutzversicherung. Mitwirkungspflicht, Verjährung Bei Leistungsstörung ist der Kunde verpflichtet alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und den Schaden gering zu halten. Der Kunde hat im Falle einer Leistungsstörung den Reiseleiter oder den Reiseveranstalter unverzüglich zu informieren, Telefonnummer und Adresse sind auf der Reisebestätigung vermerkt. Die Leistungsträger, Vermieter, Agenturen und Reisebüros sind zur Entgegennahme der Anspruchsanmeldung nicht befugt. Die Verletzung dieser Pflicht bewirkt, dass der Anspruch auf eventuellen Schadensersatz oder Ausgleich entfällt. Der Kunde kann seine Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der Reise beim Reiseveranstalter möglichst schriftlich geltend machen. Sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 2 Jahre nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Abtretungsverbot Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers durch Dritte in eigenem Namen unzulässig. Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen und Gesundheitsvorschriften Jeder Reisende ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung der Pass-, Zoll- und Devisenrechtlichen sowie gesundheitlichen Bestimmungen des Reiselandes sowie der Durchreiseländer verantwortlich. Kunden, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind selbst für die Beantragung von Visa oder anderer Einreiseerlaubnisse in die jeweiligen Reiseländer oder Durchreiseländer verantwortlich. Der Reiseveranstalter erteilt auf Anfrage die notwendigen Bestätigungen. Jeder Kunde hat seine Reisedokumente griffbereit mitzuführen und sie auf behördliches Verlangen vorzuzeigen. Das Mitführen von Drogen ist untersagt. Verstößt ein Reisender gegen die genannten Bedingungen und entstehen ihm dadurch Nachteile oder Kosten, z.B. für Rückreise oder Strafen, so trägt er diese Kosten selbst. Etwaige zusätzliche Kosten, die dem Reiseveranstalter hierdurch entstehen, kann er dem Reisenden in Rechnung stellen. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, Kunden, die die Ein- bzw. Durchreise verweigert bekommen oder deren Überprüfung länger als eine normal übliche Grenzkontrolle benötigt, von der Weiterreise auszuschließen. Hierdurch dem Kunden entstehende Kosten gehen zu dessen Lasten. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Gerichtstand Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die Reisebedingungen. |
Reiseveranstalter: Reisen macht Spaß ... mit Pia und Dirk active sports reisen Hendrik Müller Schaaphausstr. 34a 45475 Mülheim an der Ruhr Tel: 0208-302 48 70 Fax: 0208-302 48 71 E-Mail: info@Skipass.de |