Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Reise Chasa per la Punt in Galtür - active sports reisen

Drucken

AGB

Zu welcher Reise möchtest Du Dir die AGB ansehen?
Bitte beachte, dass bei Reisen anderer Anbieter zus�tzlich deren AGB zur Geltung kommen.


      Reise:   
      ODER
      Special: 


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kopfüber Sportreisen & Events GmbH



In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts in den §§ 651 a-m BGB sowie sonstiger Vorschriften werden die nachfolgenden ARB zwischen Ihnen als Reisendem und dem Veranstalter Kopfüber Sportreisen & Events GmbH (KSE) vereinbart:

1. Anmeldung, Abschluss des Reisevertrages


1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie als Kunde Kopfüber Sportreisen & Events GmbH (KSE) den Abschluss eines Reisevertrags aufgrund der Ihnen in unseren Katalogen, Prospekten und sonstigen Medien genannten Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Die Anmeldung sollte schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular oder per Email mit allen notwendigen Daten der Reisenden und der gewünschten Leistungen erfolgen. Der Reisevertrag mit Ihnen kommt erst mit unserer schriftlichen Reisebestätigung zustande. Die Eingangsbestätigung durch KSE bei einer elektronischen Buchung (online-Buchung) erfolgt unverzüglich und stellt noch keine Bestätigung der Annahme der Buchung und somit noch keinen Reisevertrag dar.

1.2 Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er dies durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung gegenüber KSE übernommen hat.

1.3 Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an Sie, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annehmen können.

1.4 Offensichtliche Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns unverbindlich.

1.5 Prospektmaterial für die ausgeschriebene Destination, oder Inhalte anderer Internetseiten, die nicht unter die Zuständigkeit von KSE fallen, sind nicht für die Einhaltung der Leistungspflicht von KSE verbindlich, sofern sie ausdrücklich ein Bestandteil der Reiseausschreibung sind.

2. Zahlungen


2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 20% auf den Gesamtreisepreis, mind. 100 EUR pro Reiseteilnehmer, fällig. Der Sicherungsschein gemäß 651k BGB, für geleistete Kundengelder wird Ihnen bei Postversand automatisch und bei Mailversand auf Wunsch mit der Reisebestätigung zugeschickt. Die Restzahlung ist 21 Tage vor Reiseantritt fällig.

2.2 Anzahlungen und Restzahlungen werden vom Kunden per Überweisung oder Kreditkartenzahlung nach Erhalt der Reisebestätigung getätigt. Für die Einhaltung der Zahlungstermine sind Sie in diesem Fall selbst verantwortlich. Ohne Restzahlung kann keine Erfüllung der gebuchten Leistung durch den Veranstalter erfolgen.

2.3 Auf Wunsch kann die Zahlung auch im Lastschriftverfahren vorgenommen werden. Die Reisebestätigung gilt dann als Rechnung mit den ausgewiesenen Teilbeträgen und Einzugsdaten. Dafür benötigen wir Ihre Bankverbindung und Ihr schriftliches Einverständnis (rechtsverbindliche Unterschrift) zum Lastschriftverfahren. Der Anzahlungsbetrag wird innerhalb einer Woche nach Buchung, die Restzahlung etwa drei Wochen vor Reiseantritt von Ihrem Konto automatisch abgebucht.

2.4 Die Reisedokumente werden Ihnen 10-14 Tage vor Reisebeginn nach vollständigem Zahlungseingang zugesandt.

2.5 Leisten Sie als Kunde die Anzahlung oder Restzahlung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, so ist KSE berechtigt, nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Ihnen Stornokosten gemäß Punkt 6.2 zu berechnen.

3. Leistungen


3.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms und dessen allgemeinen Hinweisen sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Sonderwünsche, sonstige Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Anderweitige Nebenabreden gelten ansonsten nicht.

3.2. Werden nach Abschluss des Reisevertrages wesentliche Änderungen der Leistungsbeschreibung notwendig, sind diese nur gestattet, wenn die Gesamtausschreibung nicht wesentlich verändert wird. Über alle Änderungen informiert KSE unverzüglich und schriftlich. Weicht die neue Reiseausschreibung erheblich ab, so haben Sie als Gast das Recht zur außerordentlichen Kündigung, bzw. das Recht zur Umbuchung auf eine Reise die ähnlich zur ursprünglichen Ausschreibung ist, sofern eine vergleichbare Reise im Programm von KSE verfügbar ist.

3.3 Für die im Rahmen der Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter erbringen wir Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen.

3.4 Alle Angaben zu Flugzeiten und Fluggesellschaften (auch auf der Reisebestätigung) entsprechen dem vorläufigen Informationsstand. Durch eine Vielzahl von Einflüssen kann es jederzeit zu kurzfristigen Flugplanänderungen kommen. Auch eine Änderung der Fluggesellschaften und des Fluggeräts bleibt ausdrücklich vorbehalten. Aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen kann es bis zum Abflugtag zu Änderungen der Streckenführungen kommen (z.B. Via-Flüge oder sonstige Zwischenstopps). Evtl. Änderungen werden Ihnen rechtzeitig vor dem Abflug mitgeteilt, sobald uns die Informationen der Fluggesellschaft vorliegen.

4. Höhere Gewalt


Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

5. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen


5.1 Wir können bis zum 21. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die im Prospekt genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ist keine Zahl genannt, beträgt die Mindestteilnehmerzahl pro Reise 15 Personen. Gezahlte Beträge erhalten Sie unverzüglich zurück.

5.3 Wir verpflichten uns, Sie über eine zulässige Reiseabsage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahlen oder wegen höherer Gewalt sowie von jeder erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.

5.4 Liegt zwischen Vertragsschluss und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Flughafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Wir sind verpflichtet, Sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht zulässig.

5.5 Bei Erhöhung der Wechselkurse wird bei der Gesamtabrechnung der Wechselkurs zugrunde gelegt, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem wir die ausländischen Verbindlichkeiten zu erfüllen haben.

5.6. Werden Flughafengebühren oder Hafengebühren nach Abschluss des Reisevertrages erhöht, so kann KSE den Reisepreis um den Betrag der Anhebung, wie sich die Reise für KSE verteuert hat.

5.7 Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir Ihnen die Schriftform.

6. Rücktritt, Umbuchung , Stellung einer Ersatzperson, Erstattung von Leistungen


6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies ist formfrei möglich. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

6.2 Pauschalreisen: Im Falle des Rücktritts berechnen wir eine pauschalierte Entschädigung, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis oder der Teilleistung berechnet:
bis 31. Tag vor Abreise: 20%
ab dem 30. bis 23. Tag vor Reisebeginn: 25%
ab dem 22. bis 16. Tag vor Reisebeginn: 35%
ab dem 15. bis 09. Tag vor Reisebeginn: 50%
ab dem 08. Bis 03. Tag vor Reisebeginn: 70%
Ab dem 02. Tag und bei Nichtantritt der Reise: 90%
Ihnen steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

6.3 Apartments und Gruppenunterkünfte können nicht anteilig für einzelne Personen, sondern nur komplett storniert werden. Somit erfolgt keine anteilige Preisminderung, wenn einzelne Personen am Antritt der Reise gehindert sind. Die Mietpreise beziehen sich stets auf das gesamte Objekt und sind gelegentlich nur aus Darstellungsgründen pro Person bei voller Belegung ausgeschrieben.

Die Stornokosten für Ferienwohnungen berechnen sich gemäß folgender Staffelung:
bis 45. Tag vor Beginn des Buchungszeitraums: 20%
ab dem 44. bis 35. Tag vor Beginn des Buchungszeitraums: 50%
ab dem 34. bis zum Beginn des Buchungszeitraums und bei Nichtantritt der Reise: 80%

6.4 Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson für Sie in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften diese und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

6.5 Es besteht bei gewünschten Änderungen / Umbuchungen seitens des Kunden nach Vertragsabschluss kein Anrecht auf Durchführung seitens KSE. Werden dennoch Umbuchungen durch KSE vorgenommen, so berechnen wir für die Änderungen von Namen, Zeiträumen und Reisezielen eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR pro Person und Umbuchungsvorgang. Dieses ist unabhängig davon, ob sich der ursprüngliche Reisepreis nach Änderung der Buchung erhöht, oder verringert.

6.6 Wird eine Leistung aus dem Pauschalprogramm nicht in Anspruch genommen, oder auch zugebuchte und bereitgestellte Leistungen nicht in Anspruch genommen – aus Gründen, die nicht in der Verantwortung von KSE liegen – so hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung. Dieses gilt auch bei vorzeitiger Abreise aus zwingenden Gründen und hinsichtlich der Erstattung von Teilbeträgen des Reisepreises. KSE verpflichtet sich jedoch, ggf. ersparte Aufwendungen zu erstatten, sofern Leistungsträger zu einer Reduktion der berechneten Kosten bereit sind.

7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen


Wenn der Kunde den Ablauf der Reise nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält, kann KSE den Reisevertrag nach vorheriger Abmahnung und weiterer Missachtung fristlos kündigen. Einen Anspruch auf Erstattung eines anteiligen Reisepreises ergibt sich dadurch für den Kunden nicht. Nicht in Anspruch genommene zusätzliche Leistungen können – sofern eine Erstattung seitens des Leistungsträgers erfolgt – angerechnet und erstattet werden.

8. Versicherungen


Sie haben die Möglichkeit, zusätzliche Reiseversicherungen bei uns abzuschließen wie beispielsweise eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, eine Reisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung oder eine Reisegepäckversicherung. Unser Vertragspartner ist die MDT Versicherungsgruppe.

9. Haftung des Reiseveranstalters


9.1 Unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts.

9.2 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten

9.3 Für Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von 4.100 EUR vereinbart. Liegt der Reisepreis über 1.367 EUR ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

9.4 Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarungen.

9.5 Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Anbieter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen nicht in den Haftungsbereich des Reiseveranstalters.

10. Vertragsobligenheiten und Hinweise


10.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe durch uns, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, einen auftretenden Mangel während der Reise uns unverzüglich anzuzeigen.

10.2 Sie können bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessenen Frist zur Abhilfe einräumen. Einer Abhilfe bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.

10.3 Eine Mängelanzeige nimmt unsere örtliche Reiseleitung entgegen; wir empfehlen die Schriftform. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich direkt an uns oder den Reiseveranstalter, wenn wir nur Reisemittler sind. Eine Bestätigung, bzw. Annahme des Mangels kann durch die Reiseleitung ausdrücklich nicht erfolgen. Weiterhin sind unsere Reiseleiter nicht ermächtigt reklamierte Teilleistungen finanziell auszugleichen.

10.4 Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende an den Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.

10.5 Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651c bis 651 f BGB verkürzt. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

10.6 Bei Gespäckverlust oder –beschädigung sind die Schäden unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zu melden. Eine Schadensanzeige muss an KSE innerhalb von 7 Tagen eingereicht werden.

11. Insolvenzschutz


Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sichergestellt, dass Ihnen, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen unsere Versicherung.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen


12.1 Wir unterrichten Sie vor Vertragsschluss über notwendige Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der Fristen für den Erhalt dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für die Beschaffung der benötigten Reisedokumente sind grundsätzlich Sie alleine verantwortlich. Beachten Sie die möglicherweise mehrwöchige Bearbeitungsdauer.

12.2 Sollten trotz der erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder nicht eingehalten werden, so dass deshalb die Reise nicht angetreten werden kann, sind wir berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren zu belasten.

12.3 Für nicht-deutsche Staatsbürger gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

13. Abtretung


Sie dürfen Ihre vertraglichen und gesetzlichen Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung an Dritte abtreten.

14. Datenschutz


Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, gespeichert und geschützt.

15. Schlussbestimmungen


15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB und des zustande gekommenen Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit aller Regelungen.

15.2 Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.

15.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien ist der Sitz des Reiseveranstalters.

15.4 Alle Angaben im jeweiligen Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Juni (Winter) und November (Sommer).


Reiseveranstalter:
Kopfüber Sportreisen & Events GmbH


active sports reisen
Hendrik Müller
Schaaphausstr. 34a
45475 Mülheim an der Ruhr
Tel: 0208-302 48 70
Fax: 0208-302 48 71
E-Mail: info@Skipass.de